Es gibt auf dem Markt verschiedene Möglichkeiten, ein Darlehen oder Kredite für Behinderte zu erhalten. Die behinderte Menschen können vor allem von zwei Kreditvarianten profitieren:
- Konsumentenkredite (oder ein normalen Ratenkredite),
- und ein Darlehen - zum behindertengerechten (Sofortkredite für Behinderte).
Es gibt also sowohl Kredite (und Darlehen), die direkt für die Behinderung vergeben werden, als auch Raten- oder Konsumentenkredit. Bei dem normalen Ratenkredit oder Konsumentenkredit wird aber gleichzeitig kein Unterschied gemacht, ob die Person behindert ist oder nicht (die Frage
nach einer Behinderung wird sich nicht im Antragsformular finden!). Sonst könnte das Verfahren auf jeden Fall als diskriminierend empfunden werden... Wenn ein Behinderter einen Kredit (oder Darlehen) aufnehmen möchte, muss also die selben Voraussetzungen erfüllen, die für jede nichtbehinderte Mensch gelten. Vor allem ist das ein ausreichend hohes Einkommen und natürlich die positive (aber auch neutrale Schufaauskunft). Es gibt auch Banken,die bestehen darauf, dass der Antragsteller Beamter oder Arbeitnehmer ist. In der Praxis bedeutet dass, dass die Behinderte, die eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ausüben - könnten leider schwerer haben, einen Kreditgeber zu finden... Ein Darlehen (oder Kredit) für Behinderte, soll natürlich auch immer in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Die Laufzeit kann aber sehr unterschiedlich sein. Die Laufzeit richtet sich vor allem nach dem Kreditbetrag, Ratenhöhe und nach den Zinsen.
Gleichzeitig die behinderte Personen können auch Darlehen (oder Kredite) sowohl zur Erhaltung einer behindertengerechten (oder behindertenfreundlichen) Wohnung, zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, als auch für die Beschaffung Arbeitshilfen erhalten. Bemerkenswert ist gleichzeitig, dass man auch Darlehen (oder Kredit) für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges erhalten kann (Kraftfahrzeughilfen im Straßenverkehr).. .
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