Die Bank Wegelin & Co hat grosse Tradition. Wegelin wurde schon im Jahr 1741 gegründet und galt bis zu faktischen (und unerwartete) Auflösung im Jahr 2012 als älteste, bestehende Bank der Schweiz.
Die Bank steht nach einer Strafzahlung vor der Schließung. Die Verwicklung in einen Steuerskandal ist zum Verhängnis geworden. Die St. Galler Privatbank hatte Amerikanern geholfen, und mindestens 1,2 Mrd. Dollar (etwa 907 Millionen Euro) am amerikanischen Fiskus (von 2002 bis 2010 J.) vorbeizuschleusen. Bereits nach Erhebung der Anklage (im Januar 2012) hatten die Teilhaber von Wegelin den Großteil des Geschäfts an die Privatbank Notenstein verkauft.
Nach Verhandlungen Wegelin Bank einigte sich mit den amerikanischen Behörden auf die Zahlung von knapp 58 Mio. Dollar. Der Betrag beinhaltet eine sowohl Strafe, Wiedergutmachung für entgangene Steuereinahmen als auch mit US-Kunden erzielte Gewinne. Außerdem hat sich die Bank verpflichtet, amerikanische Kunden- und Bankdaten aufzubewahren und herauszugeben. Bemerkenswert ist, dass bereits im April das Gericht zudem gut 16 Mio. Dollar eingezogen hatte, die auf einem Konto der Wegelin-Korrespondenzbank UBS im US-Bundesstaat Connecticut lagen.
Vor dem Hintergrund des Wegelin-Verkaufs hat die Schweizer Finanzministerin (Frau Eveline Widmer-Schlumpf) nun von der Notwendigkeit gesagt, zu einer schnellen Lösung zu kommen, um zu verhindern, dass andere Banken in dieselbe Situation wie das St. Galler Traditionshaus geraten (Unsicherheit sei das Schlimmste für Banken).
In der Schweizer Bankenbranche machte sich Erleichterung breit: Die Einigung im Fall Wegelin Bank sei wirklich schneller zu Stande gekommen und die Zahlung geringer ausgefallen als erwartet... Wichtig ist gleichzeitig, dass die Schweizer Banken verlangen, dass Bern eine Gangart gegenüber den USA einschlägt. Dabei der Vorschlag ist, amerikanische Staatsanwälte in der Schweiz vor Gericht zu stellen (gemäss Art. 271 des eidgenössischen Strafgesetzbuches - ist das möglich). Die ausländische Beamte angeklagt werden können, wenn sie Schweizer Staatsbürger zur Verletzung Schweizer Rechts anstiften...
Die Bank Wegelin & Co hat grosse Tradition. Wegelin wurde schon im Jahr 1741 gegründet und galt bis zu faktischen (und unerwartete) Auflösung im Jahr 2012 als älteste, bestehende Bank der Schweiz.
Die Bank steht nach einer Strafzahlung vor der Schließung. Die Verwicklung in einen Steuerskandal ist zum Verhängnis geworden. Die St. Galler Privatbank hatte Amerikanern geholfen, und mindestens 1,2 Mrd. Dollar (etwa 907 Millionen Euro) am amerikanischen Fiskus (von 2002 bis 2010 J.) vorbeizuschleusen. Bereits nach Erhebung der Anklage (im Januar 2012) hatten die Teilhaber von Wegelin den Großteil des Geschäfts an die Privatbank Notenstein verkauft.
Nach Verhandlungen Wegelin Bank einigte sich mit den amerikanischen Behörden auf die Zahlung von knapp 58 Mio. Dollar. Der Betrag beinhaltet eine sowohl Strafe, Wiedergutmachung für entgangene Steuereinahmen als auch mit US-Kunden erzielte Gewinne. Außerdem hat sich die Bank verpflichtet, amerikanische Kunden- und Bankdaten aufzubewahren und herauszugeben. Bemerkenswert ist, dass bereits im April das Gericht zudem gut 16 Mio. Dollar eingezogen hatte, die auf einem Konto der Wegelin-Korrespondenzbank UBS im US-Bundesstaat Connecticut lagen.
Vor dem Hintergrund des Wegelin-Verkaufs hat die Schweizer Finanzministerin (Frau Eveline Widmer-Schlumpf) nun von der Notwendigkeit gesagt, zu einer schnellen Lösung zu kommen, um zu verhindern, dass andere Banken in dieselbe Situation wie das St. Galler Traditionshaus geraten (Unsicherheit sei das Schlimmste für Banken).
In der Schweizer Bankenbranche machte sich Erleichterung breit: Die Einigung im Fall Wegelin Bank sei wirklich schneller zu Stande gekommen und die Zahlung geringer ausgefallen als erwartet... Wichtig ist gleichzeitig, dass die Schweizer Banken verlangen, dass Bern eine Gangart gegenüber den USA einschlägt. Dabei der Vorschlag ist, amerikanische Staatsanwälte in der Schweiz vor Gericht zu stellen (gemäss Art. 271 des eidgenössischen Strafgesetzbuches - ist das möglich). Die ausländische Beamte angeklagt werden können, wenn sie Schweizer Staatsbürger zur Verletzung Schweizer Rechts anstiften...
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